Sozialdienst
Im Zusammenhang mit einer Erkrankung und einem stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus können Fragen auftreten, die die weitere Versorgung und möglicherweise auch die soziale Sicherung betreffen.
Als wichtiges Bindeglied in der Versorgungskette kann der Sozialdienst zu Fragen der Anschlussversorgung beraten.
Der Sozialdienst ist eine Einrichtung des Krankenhauses und ergänzt die medizinische und pflegerische Versorgung im sozialen Bereich. Hierbei arbeitet der Sozialdienst mit allen an der Behandlung beteiligten Berufsgruppen im Krankenhaus zusammen. Bei Bedarf erfolgt die Vermittlung an weiterführende Fachdienste und Beratungsstellen.
Die Beratung erfolgt kostenlos, trägerunabhängig und unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht.