Was ist eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung erklärt, welche Behandlung Sie wünschen bzw. nicht wünschen, wenn Sie nicht mehr selbst gefragt werden können.
Die Ärzte sind rechtlich verpflichtet, den von Ihnen in der Patientenverfügung festgelegten Handlungsanweisungen zu folgen, wenn zweifelsfrei feststeht, dass Sie sich in einer darin beschriebenen Situation befinden. Ist dies nicht der Fall, benötigen die Ärzte für ihr Vorgehen ein Einverständnis mittels einer Vorsorgevollmacht. Darin können Sie eine Person Ihres Vertrauens benennen, die die erforderlichen Entscheidungen mit den Ärzten absprechen kann und in sämtlichen Maßnahmen einwilligen darf.
Haben Sie jedoch keine Vorsorgevollmacht, wird Ihr behandelnder Arzt die Einrichtung einer Betreuung beim Betreuungsgericht beantragen. Der vom Gericht bestellte Betreuer wird dann alle Entscheidungen für Sie treffen. Mit einer sogenannten Betreuungsverfügung können Sie festlegen, wer vom Gericht bestellt werden soll. Dies ist jedoch überflüssig, wenn Sie eine Vorsorgevollmacht erteilt haben.
In Deutschland ist die Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht rechtsverbindlich und gilt ohne notarielle Beglaubigung. Bei der Erstellung ist es jedoch sinnvoll und hilfreich, wenn Sie diese mit Ihrem Hausarzt besprechen.
Die Gültigkeit einer Patientenverfügung besteht so lange, bis Sie diese widerrufen. Eine jährliche Bestätigung Ihrer Entscheidung mit Datum und Unterschrift ist nicht unbedingt erforderlich, aber empfehlenswert.
Sie können Ihre eigene Patientenverfügung formlos erstellen oder eine der vielen Vorlagen benutzen.
Im Malteser Waldkrankenhaus St. Marien stehen Ihnen ebenfalls Vorlagen zur Verfügung: