Die ethische Fallbesprechung ist ein wichtiges Instrument, um eine Behandlungssituation zu hinterfragen oder eine Entscheidung zu bestärken. Hierbei betrachten die behandelnden Ärzte, Pflegenden, Physio- und Ergotherapeuten, der Sozialdienst und die Seelsorge sowie ggf. ein Jurist die konkrete Behandlungssituation eines Patienten.
Ziel dieser Besprechung ist es, die bestehende ethische Problemstellung zu beleuchten und einen Rat für das weitere Behandlungsvorgehen zu geben. Dabei stehen die vier ethischen
Grundprinzipien gleichwertig nebeneinander:
- Patientenwohl
- Schadensvermeidung
- Patientenwillen
- Gerechtigkeit
Jeder Mitarbeiter, Angehörige und Patient hat die Möglichkeit, in solchen Situationen eine ethische Fallbesprechung anzuregen. Mit einer ethischen Fallbesprechung erhalten Sie die Gewissheit, dass Ihr Anliegen ernst genommen und ganzheitlich betrachtet wird. Das Wohl und der Wille der uns anvertrauten Menschen stehen dabei immer im Vordergrund.
Darüber hinaus pflegt das Ethikkomitee den Kontakt zu klinischen Ethikkomitees anderer Malteser Krankenhäuser und der Uniklinik Erlangen.
Für alle Malteser Ethikkomitees gilt eine zentrale Geschäftsordnung. Derzeit setzt sich das Ethikkomitee des Malteser Waldkrankenhauses St. Marien aus 13 Mitglieder, zusammen (Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterschiedlicher Berufsgruppen des Malteser Waldkrankenhaus St. Marien sowie drei externe Mitglieder). Die Mitglieder des Ethikkomitees treffen sich in regelmäßigen Abständen, um aktuelle Themen zu erörtern.